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GEMA:
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten
musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt
werden.
Die GEMA nimmt auch im Online-Bereich die Rechte der Urheber wahr. Dabei lizenziert
die GEMA den verantwortlichen Anbieter der Inhalte (Content Provider). Die
Vergütung für gewerbliche Websites, welche Musik lediglich zu Informations-
und Präsentationszwecken nutzen, beträgt dabei für ein Werk
bis 5 Minuten 25,00 Euro pro Monat, wobei die Anzahl der Zugriffe bis zu 25
000 im Monat betragen darf. Im Falle der Business to Customer-Ausrichtungen
der Webseite gilt optional eine Vergütung von 100,- Euro im Monat.
Die Gebühren für Aufführungen sind gestaffelt und hängen
von Faktoren wie bspw. Verwendungsart, Stückzahl oder Raumgröße
ab. So muss z.B. der Betreiber eine Gaststätte bis 250 m² für
das Abspielen von Original CDs als Hintergrundmusik 39,48 Euro pro Monat zahlen.
Genaue Informationen zu Lizenzierungskosten gibt es auf der Internetseite der
GEMA: http://www.gema.de.
GEMA-freie Musik:
Wenn Sie GEMA-freie Musik der WAVESELECTOR.COM für Ihre Zwecke nutzen,
müssen Sie weder Gebühren an die GEMA zahlen, noch fallen für
Sie irgendwelche anderen Kosten an. Alle von uns angebotenen Musiktitel sind
GEMA-frei!
Unsere Musiktitel sind zudem frei von Rechten aller Verwertungsgesellschaften
weltweit!
Sie erhalten beim Kauf eines Waveselector-Titels ein Zertifikat, mit dem die
GEMA-Freistellung bescheinigt wird. Diese Freistellung gilt auch für folgende
Verwertungsgesellschaften:
Afrika: SAMRO, SONECA. Asien: ACUM, CASH, CHA, FILSCAP, ASRAC,KOMKA,RAIS Australien:
APRA. Europa: AEPI, AKM, ARTISJUS, BUMA, GEMA, KODA, OSA, PRS, SABAM, SACEM,
SGAE, SIAE, SOKOJ, SOZA, SPA, STEF, STIM, SUISA, TEOSTO, TONO, ZAIKS, ZAMP,ZAPV.
Nord Amerika: ACAM, ASCAP, BMI, SACM, SESAC, SOCAN. Süd Amerika: AGADU,
AMAR, APDAYC, S C D, SACVEN, SADAIC, SAYCO, UBC. |